Immer wieder kommt es vor, dass eine lange geplante Urlaubsreise aus unterschiedlichen Gründen leider ins Wasser fällt. Für diese Fälle empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Im Falle einer Stornierung halten wir uns an die Regelungen des Gastaufnahmevertrages der Gemeinde Nonnenhorn.

 

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

Der Quartiergeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

 

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Quartiergeber ersparten Aufwendungen, ca. 10 %.
 
Der Quartiergeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
 
Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen.

 

Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbezug des vertraglich bereitgestellten Quartiers ist Schadenersatz zu leisten.

 

Für die Reservierung von Zimmern und Ferienwohnungen kann eine entsprechende Anzahlung verlangt werden.